Insbesondere ist aus der Befragung des einweisenden Amtsarztes, des Klinikpersonals und der aufgebotenen Polizeikräfte oder einem Augenschein vor Ort bzw. einer Besichtigung der Klinikräumlichkeiten und des VETRA-Gebäudes kein zusätzlicher relevanter Erkenntnisgewinn zu erwarten. Der Sachverhalt rund um das Unfallereignis vom tt.mm.2016 ist anhand der bei den Akten liegenden Polizeirapporte und Befragungsprotokolle hinreichend dokumentiert. Es ist nicht anzunehmen, dass die involvierten Personen nach bald neun Jahren seit dem Unfallereignis bis anhin unbekannte, präzise und verlässliche Angaben zum damaligen Geschehen machen könnten.