bekannt, die am Gesundheitszustand des Klägers bzw. dessen Auswirkungen auf seine Arbeitsfähigkeit noch etwas verändert hätten. Für eine wahrscheinliche Beschwerdeprogredienz mit Auswirkungen auf den Erwerbsschaden oder sonstige Schadenspositionen werden keine Belege vorgelegt. Am Eintritt eines stabilen Gesundheitszustands per Ende 2018 ändert auch die Feststellung der IV-Stelle im Gutachterauftrag an das D._____ nichts, wonach unklar erscheine, welche Gesundheitsstörungen mit Auswirkungen - 45 -