7.3.2. Aus den vom Kläger im vorliegenden Prozess eingereichten Unterlagen (Berichten) ergibt sich nicht, dass er betreffend die gesundheitlichen Folgen des Unfalls vom tt.mm.2016 noch nach Ende 2018 medizinischen Eingriffen unterzogen oder – wie von ihm behauptet – therapeutisch begleitet wurde. Mit dem unspezifischen Verweis auf den "medizinischen Therapieverlauf", den "sozialversicherungsrechtlichen Verfahrensgang", "laufende Arzt- und Therapieberichte" und "(versicherungs-)medizinische Akten", die dem Verwaltungsgericht ohnehin nicht (vollständig) vorgelegt wurden, vermag der Kläger der sich aus der Verhandlungsmaxime (vgl. dazu Erw.