Der Begriff des "Sonderopfers" wurde im Zusammenhang mit der materiellen Enteignung entwickelt, findet sich aber auch in Erlassen betreffend Staatshaftung für rechtmässig verursachten Schaden (vgl. dazu das Urteil des Bundesgerichts 2E_6/2021 vom 23. März 2023, Erw. 1.2; Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden U 18 73 vom 13. Dezember 2022, Erw. 2.2). Führt ein staatlicher Eingriff (durch die Nutzungsplanung) zu einer Eigentumsbeschränkung, die einer Enteignung gleichkommt (= materielle Enteignung), halten Art. 26 Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV;