Als Beispiel für solche sogenannten "Sonderopfer" kann gemäss Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 23. April 2008 zur Totalrevision des Gesetzes über die Verantwortlichkeit der öffentlichen Beamten und Angestellten und über die Haftung des Staates und der Gemeinden für ihre Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz), Verfassung des Kantons Aargau; Teilrevision, Haftungsgesetz, 08.107, S. 29, etwa die Requirierung eines privaten Fahrzeugs für einen Polizei- oder Feuerwehreinsatz genannt werden, das dabei beschädigt wird. Auch Schäden von Personen, die den - 39 -