Von daher wäre es eher sorgfaltswidrig gewesen, einzugreifen und dabei die eigene Gesundheit zu riskieren. Die Behauptung des Klägers, die Klinik habe dem Pflegepersonal keinerlei Direktiven zur Handhabung einer solchen Situation gegeben, wird durch die von ihm selbst angerufenen Merk- und Informationsblätter widerlegt. Im Übrigen könnte ein entsprechendes Versäumnis wiederum nicht dem Personal angelastet werden und ist daher bei der Prüfung eines sorgfaltswidrigen Verhaltens der Klinik bzw. der Klinikleitung zu thematisieren.