5.4.2.4. Das Merkblatt "Notfallplan in Bezug auf aggressiv-gewalttätige Ereignisse" (Klageantwortbeilage 4; Replikbeilage 3) empfiehlt dem Pflegepersonal klar ein defensives Verhalten gegenüber gewaltbereiten Patienten. PP B._____ und C._____ haben daher im Einklang mit diesen Empfehlungen gehandelt, als sie den Kläger zum Selbstschutz und zum Schutz der anderen Patienten aus der Station entweichen liessen. Hingegen wäre es sorgfaltswidrig gewesen, den (in diesem Moment) gewaltbereiten Kläger unkontrolliert mit anderen Patienten zusammen auf der Station oder im geschlossenen Bereich der Station einzuschliessen und sich selbst nach draussen zu begeben.