Es trifft auch nicht zu, dass der Vorrang des Selbstschutzes nur im Verkehr mit urteilsfähigen Patienten greifen würde. Selbst wenn die Urteilsfähigkeit eines Patienten aufgehoben ist, muss das Pflegepersonal nicht die eigene Gesundheit aufs Spiel setzen, um einen aggressiven Patienten unter seine Kontrolle zu bringen, sondern darf und muss sich auch zurückziehen, wenn - 30 -