Der Umstand, dass gewaltsame Übergriffe von Patienten auf das Pflegepersonal sowie Entweichungen aus der Klinik keinen Seltenheitswert haben, zeigt gerade, dass nicht bei jedem derartigen Vorfall mit einer ernsthaften Selbstschädigung des entwichenen Patienten oder einer von diesem ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit gerechnet werden muss. Die notwendigen Massnahmen für eine Gefahrenabwehr müssen im Einzelfall (und nicht anhand von Pauschalierungen) beurteilt werden.