Eine andere Frage ist, ob die Klinik verpflichtet gewesen wäre, solchermassen spezialisiertes Personal bzw. einen klinikinternen Sicherheitsdienst zu beschäftigen, das bzw. der in einem Notfall rasch eingreifen kann. Darauf wird weiter unten bei der Prüfung einer allfälligen pflichtwidrigen Unterlassung der Streitberufenen zurückzukommen sein.