Ohne Anzeichen für eine ernstzunehmende Gewaltbereitschaft des Klägers anlässlich des Eintrittsgesprächs stösst auch seine Kritik ins Leere, der spätere Gewaltausbruch habe das Pflegepersonal völlig unvorbereitet getroffen. Wenn die Gefahr eines solchen Ausbruchs und das Ausmass der späteren Selbstschädigung bereits beim Eintrittsgespräch voraussehbar gewesen wären, hätte das Setting von Beginn weg ganz anders ausfallen müssen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wäre der Kläger noch in Anwesenheit der ihn begleitenden Polizisten direkt nach Abnahme der Handschellen fixiert und medikamentös behandelt worden. Von den angegriffenen PP C._____ und B.__