5.4.1.10. Die referenzierten klinikinternen Richtlinien sowie diejenigen der SAMW verdeutlichten zwei Dinge: einerseits, dass der Schutz der physischen und psychischen Integrität der Patientinnen und Patienten im Zentrum stehe und notfalls auch mit Zwangsmassnahmen wie der Fixierung durchgesetzt werden müsse; genau dies entspreche auch dem Sinn und Zweck einer FU, die den Selbstschutz der eingewiesenen Person bezwecke. Andererseits seien Verhaltensweisen wie diejenigen des Klägers in der Nacht vom - 26 -