Es seien pflichtwidrig keinerlei Bemühungen unternommen worden, um die gravierende Selbstschädigung des Klägers zu verhindern. Das Personal einer psychiatrischen Klinik, welche auch FU-Patienten aufnehme, müsse im Umgang mit psychotischen und aggressiven Patienten geschult und in der Lage sein, den Patienten an einer Selbst- oder Fremdschädigung zu hindern. Die Aushändigung der Schlüssel an den Kläger - 25 -