5.4.1.7. Das im Informationsblatt "Teamorganisation bei einem Aufgebot" (Klageantwortbeilagen 5 und 6; Replikbeilagen 7a und 7b) beschriebene Vorgehen sehe bei einem unvorhersehbaren Ablauf und Fehlen einer Vorbesprechung zwar vor, dass eine sichere Situation geschaffen werden solle, um eine Besprechung und Planung für das weitere Vorgehen zu garantieren. Damit könne aber aus den bereits vorgenannten Gründen nicht gemeint sein, dass eine urteilsunfähige Person aus der Klinik verbracht und dort sich selbst überlassen werde. Eine derartige Verhaltensvorgabe würde per se eine Sorgfaltspflichtverletzung beinhalten.