In Fällen von Urteilsunfähigkeit treffe die Klinik und ihr Personal eine gänzlich andere und weitergehende Verantwortung als bei einer sich aggressiv verhaltenden urteilsfähigen Person, insbesondere bei angeordneter FU. Das Schutzbedürfnis sei diesbezüglich gesteigert, weil sich die betroffene Person genau - 23 -