5.4. 5.4.1. 5.4.1.1. Dem Pflegepersonal wirft der Kläger vor, ihm beim Entweichen aus der Klinik aktiv geholfen und durch ein absolut chaotisches und desorganisiertes Vorgehen gleich mehrfach gegen klinikinterne Richtlinien verstossen zu haben, in welchen die Sorgfaltspflichten des Pflegepersonals konkretisiert würden.