Beim Eintrittsgespräch erfuhr der Assistenzarzt von den Polizisten, die den Kläger in Handschellen in die Klinik gebracht hatten, dass der Kläger nackt durch die Strassen (von Q._____) gelaufen war, auf die Polizisten psychotisch und angespannt wirkte sowie positiv auf Amphetamin und Cannabis getestet worden sei. Beim Gespräch selbst wirkte der Kläger jedoch ruhig, angepasst und mitteilungsbereit. Er gab Erinnerungslücken in Bezug auf die Vorfälle, die zur Untersuchung beim Amtsarzt geführt hatten, an. Aktuell fühle er sich aber gut. Er verneinte optische oder akustische Halluzinationen, Verfolgungs- oder Überwachungsängste, Zwänge, Ich- Störungen und Suizidgedanken.