Bei der Patrouille der Regionalpolizei aargauSüd, von welcher der Kläger am Abend des tt.mm.2016 angehalten wurde, hinterliess der vollständig entkleidete Kläger zwar einen verwirrten und instabilen Eindruck. Aufgrund dieses Zustands wurde er dem Amtsarzt vorgeführt. Der Transport dorthin verlief aber trotz einiger wirrer Äusserungen des Klägers problemlos. Auch konnte er nach einer versuchten Aggressivität gegenüber einem Polizisten, dem er in der Meinung, es werde ihm eine Niere operativ entfernt, einen "Schwedenkuss" zu verpassen versuchte, sofort wieder beruhigt werden. Der Kläger entschuldigte sich sogar für sein Verhalten (Klagebeilage 7).