demnach eine besondere Schutzpflicht gegenüber Pflegebedürftigen. Heime, Spitäler und Kliniken müssten das Leben und die Gesundheit von Personen, die sich in ihrer Obhut befänden, wirksam schützen (vgl. KURT PÄRLI, in: AJP 2011, S. 360 f.). Mit dem Eintritt in die Klinik Königsfelden seien die Einrichtung zur Garantin und der behandelnde Arzt zum Garanten des persönlichen Schutzes des Klägers als eingewiesene Person geworden.