Die Garantenpflicht umfasse die Pflicht, aktiv für den Schutz der Betroffenen zu sorgen. Seit dem "Leading Case" Powell gegen das Vereinigte Königreich aus dem Jahr 2000 (Nr. 45305/99 vom 4. Mai 2000) halte auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in konstanter Rechtsprechung dafür, dass eine ungenügende Beaufsichtigung pflegebedürftiger Menschen in Spitälern und Pflegeheimen das in Art. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 (EMRK; SR 0.101) garantierte Recht auf Leben verletze. Der Staat trage - 17 -