Die Therapieschwerpunkte lagen auf der Verbesserung der Kniebeweglichkeit und der Belastbarkeit links, der Gehausdauer und der allgemeinen Rekonditionierung. Auch wenn Therapieerfolge erzielt werden konnten, war beim Austritt die Fussgängermobilität für längere Gehstrecken, die der Kläger nur an einem Gehstock bewältigen kann, weiterhin eingeschränkt. Dasselbe gilt für die Beweglichkeit des linken Knies.