gesichts des jungen Alters und Ausbildungsstandes als auffällig zu werten sei. Nach der unfallbedingten Knieoperation vom 18. September 2018 musste sich der Kläger erneut in Rehabilitation begeben, die er in der Rehaklinik Bellikon vom 25. September 2018 bis 3. November 2018 absolvierte (vgl. Klagebeilage 33). Dabei wurden verschiedene therapeutische Massnahmen angewandt. Die Therapieschwerpunkte lagen auf der Verbesserung der Kniebeweglichkeit und der Belastbarkeit links, der Gehausdauer und der allgemeinen Rekonditionierung.