Im Anschluss an den Aufenthalt in der Rehaklinik Rheinfelden wurde der Kläger vom 3. Januar 2017 bis 31. März 2017 rund drei Monate lang in einer spezialisierten Einrichtung für Menschen mit einer Hirnverletzung (Haus Selun) betreut (vgl. Klagebeilage 30). Dort verbesserte sich sein Allgemeinzustand weiter. Am Ende des Aufenthalts war er nicht mehr auf Krücken angewiesen, sondern konnte sich an einem Gehstock fortbewegen. Er war wieder in der Lage, selbständig zu wohnen und sich selbst zu versorgen. Seine Schmerzmittel konnte er komplett reduzieren. Seine mentalen Funktionen blieben jedoch eingeschränkt.