Die Verlegung auf die Normalstation erfolgte am 11. Oktober 2016. In den Therapien erzielte der Kläger sehr gute Fortschritte, so dass er beim Austritt alle Gehstrecken an zwei Unterarmgehstöcken und kurze Strecken auch ohne Gehilfen bewältigen konnte. Persistierend verblieben aber eine verminderte Kniebeweglichkeit, insbesondere an der Patella, sowie eine neurologisch nicht vollständig abgeklärte Fussheber(muskel-)schwäche. Ausserdem klagte der Kläger beim Austritt über eine schlechte Sehfähigkeit; entsprechend wurde ein augenärztliches Konsilium empfohlen. Des Weiteren wurde aufgrund von Schwierigkeiten im Bereich der Exekutivfunk- - 13 -