Während seines rund dreiwöchigen Aufenthalts im KSA vom tt.mm.2016 bis tt.mm.2016 (vgl. Klagebeilage 26) und in der Folgezeit wurden beim Kläger mehrere operative Eingriffe vorgenommen (18. Oktober 2016: Entfernung der Spickdrähte am Fuss links, Mobilisation des Kniegelenks links und der rechten Schulter; 17. Januar 2018: Osteosynthesematerialentfernung am Unterkiefer, 18. September 2018: offene Arthrolyse am linken Knie, Ossifikationsresektionen peripatellär sowie Quadrizepssehne links und Judet-Quadrizeps-Plastik distaler sowie mittlerer Fermur links; 14. November 2018: Sinuslift beidseits sowie Spongiosaplastik beidseits).