4.2. Dem Austrittsbericht des KSA vom 24. August 2016 (Klagebeilage 25) zufolge erlitt der Kläger durch den Sturz vom Fenstersims des VETRA-Ge- bäudes mit einer Fallhöhe von über 8 m und Landung auf Hartbelag (Asphalt) ein Polytrauma mit schwerem Schädelhirntrauma, schwerer zentrolateraler Mittelgesichtsfraktur, stumpfem Thorax-Trauma, Beckenringfraktur Typ B2 und multiplem Extremitätentrauma. Er verlor dabei drei Liter Blut und mehrere Zähne. Nach notfallmässiger Versorgung am Aufnahmetag (tt.mm.2016) wurde der Kläger zur intensivmedizinischen Überwachung stationär aufgenommen. Nach Sedationsstopp erreichte er auf dem sog. "Glasgow Coma Score" (GCS;