Auch dem im Rahmen einer Prozess- und Organisationsanalyse bei der PDAG festgestellten Optimierungsbedarf im Hinblick auf die unvollständige Definition und Dokumentation von einzelnen Prozessen (anhand von Funktionendiagrammen, Stellenbeschreibungen, Kompetenzreglementen) sowie eine schnellere und partizipativere Entscheidungsfindung in der Führungsstruktur und -kul- tur fehlt es an einer Bewandtnis für die Fragestellungen im vorliegenden Verfahren. Die vom Kläger gegen die PDAG und ihre Mitarbeitenden erhobenen Vorwürfe beziehen sich nicht auf Organisationsmängel der beschriebenen Art. Hinzu kommt, dass die Akten zu den Aufsichtsverfahren nach Massgabe von § 5 Abs. 3 lit.