6. Mit Noveneingabe vom 8. Juli 2024 stellte der Kläger die Beweisanträge, der Beklagte bzw. die Streitberufene seien aufzufordern, die vollständigen Akten von zwei in einem Online-Zeitungsartikel erwähnten Aufsichtsverfahren gegen die PDAG wegen falscher Einschätzung des Gefährdungspotenzials von Patienten einzureichen bzw. die Akten zur bei der Streitbetroffenen durchgeführten Prozess- und Organisationsanalyse und zu den damit verbundenen Verbesserungsmassnahmen zu edieren.