C. 1. Am 17. März 2023 liess A._____ beim Verwaltungsgericht eine Teilklage aus Staatshaftung im Rahmen einer behördlichen Massnahme gegen den Kanton Aargau einreichen, mit den Anträgen: 1. Es sei der Beklagte teilklageweise zur Zahlung einer Genugtuung in Höhe von Fr. 100'000.00 nebst Zins zu 5% seit dem tt.mm.2016 an den Kläger zu verurteilen. 2. Unter o/e Kostenfolge zulasten des Beklagten. 2. Mit Klageantwort vom 31. August 2023 beantragte der Beklagte die kostenfällige Abweisung der Klage. Zudem stellte er den Verfahrensantrag auf Beiladung der PDAG zum vorliegenden Klageverfahren.