Im Februar/März 2020 wurde A._____ im Auftrag der SVA Aargau, IV- Stelle, zwecks Klärung seiner Arbeitsunfähigkeit und Rentenprüfung vom D._____, E._____, interdisziplinär medizinisch begutachtet. In der Konsensbeurteilung des schriftlichen Gutachtens vom 19. Mai 2020, bestehend aus einem allgemeininternistischen Befund (Fallführung) sowie psychiatrischen, neurologischen, neuropsychologischen, ophthalmologischen und orthopädischen Teilgutachten, wurde ihm wegen Leistungseinbussen in verschiedenen Bereichen eine vollständige Arbeitsunfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit als Chemikant und eine 50-prozen- tige Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit attestiert.