Im Zuge der Medikamentenabgabe um 1:15 Uhr gelangte A._____ durch die Anwendung von körperlicher Gewalt gegenüber zwei Pflegefachpersonen (PP B._____ und C._____) und die Behändigung des Schlüssels und des Badges von PP B._____ zuerst aus dem IVZ, dann aus der Station und schliesslich durch den Haupteingang ins Freie. In der Zwischenzeit hatte PP C._____ den internen Alarm ausgelöst, doch auch den weiteren herbeigeeilten Pflegefachpersonen (ausschliesslich Frauen) gelang es nicht, A._____ aufzuhalten. Dieser rannte in Richtung des Begegnungszentrums und des Versorgungstrakts (VETRA) davon. Um 1:22 Uhr ging bei der Kantonspolizei Aargau die Meldung von der Entweichung von A._