Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. Am Morgen des tt.mm.2016 wurde A._____ wegen des Verdachts auf Betäubungsmittelbesitz von der Polizei aufgegriffen und bis ca. 14.00 Uhr festgehalten. Gleichentags, abends, fiel A._____ dem Personal der Wynenund Suhrentalbahn (WSB) bei einer Fahrscheinkontrolle auf. In Q._____ verliess er die Bahn und rannte darauf nackt durchs Dorf, bevor er von einer Patrouille der Regionalpolizei aargauSüd angehalten wurde. Aufgrund seines Zustandes (verwirrter, instabiler Eindruck; Schwellung im Bereich des rechten Auges und Schürfwunden an Beinen und Armen) wurde er dem Amtsarzt vorgeführt, der A.