Absage erteilt, da sie auf unterstem Schulniveau unterrichte. Eine Reintegration in die Regelschule R._____ sei vom SPD wiederholt verworfen worden und der dortige Schulleiter habe angesichts der Beeinträchtigung des Klägers auf fehlende Ressourcen hingewiesen. Der Schulweg zur Schule K. in Y., wo im Mai 2020 ein Platz freigeworden wäre, sei zu lang gewesen. Beim Wohn-/Schulheim der L. Schule (Kanton Z.) handle es sich um keine Tagessonderschule (Klage, S. 31 ff.; Replik, S. 21 ff.).