9.2. Der Schulleiter der G. erwähnte gegenüber dem damaligen Beistand des Klägers im E-Mail vom 24. März 2021, die "Gemeindeverwalterin" habe ihm gegenüber ausgeführt, sie werde die Angelegenheit (d.h. Finanzierung des Privatschulbesuchs) mit dem Gemeinderat abschliessend besprechen, die Rechnung (der G.) würde aber bezahlt; leider habe er keine schriftliche Zusage (Klagebeilage 32).