Bereits am 4. Juli 2019 legte der SPD auf Verlangen der Pflegemutter einen aktualisierten schulpsychologischen Fachbericht vor (Klagebeilage 17). Sowohl die Schulpflegepräsidentin als auch die Schulpsychologin wiesen von Anfang an auf fehlende freie Plätze in anerkannten Tagessonderschulen für das kommende Schuljahr hin (Klagebeilagen 12, 14, 17; vgl. Klageantwortbeilage 12). Dass für den Kläger, der an einer spezifischen sozialen Beeinträchtigung leidet und spezielle Bedürfnisse hat, kurz vor den Sommerferien 2019 ein alternativer Sonderschulplatz hätte erhältlich gemacht werden können, war unrealistisch und konnte nicht erwartet werden.