- Der WhatsApp-Chatverlauf zwischen der Pflegemutter und der Schulpflegepräsidentin (Klagebeilagen 13 ff.) zeigt, dass letztere das Anliegen der Pflegemutter, die einen Wechsel der Sonderschule anstrebte, ernst nahm und engagiert eine Lösung suchte. Ein Beweis für eine akute Gefährdung des Kindeswohls lässt sich daraus aber nicht konstruieren. Überdies ist nicht erkennbar, woher (ausser von der Pflegemutter) die Schulpflegepräsidentin nähere Angaben über die schulische Situation des Klägers an der H. Sonderschule gehabt hätte.