- Die "Kinderbesprechungsnotizen" vom 1. und 12. April 2019 (Klagebeilage 11) belegen keine akute Gefährdung des Kindeswohls, sondern zeigen lediglich Schwierigkeiten im Umgang mit dem Kläger auf. Thematisiert wurden in erster Linie auffällige Verhaltensweisen, das Nichteinhalten von Regeln und die mangelnde Kooperation des Klägers. - Der "Besuchsbericht" vom 21. Mai 2019 (Klagebeilage 12) illustriert, dass die Pflegemutter sowie D._____ vom Verein I. die schulische - 17 -