der Kläger habe diese Uneinigkeit "1 zu 1 in die Schule transportiert". Im Hinblick auf das Schuljahr 2019/20 forderte der Schulleiter, dass die "Erwachsenen" anlässlich des Schulbeginns am 12. August 2019 wieder zusammenfinden und verbindliche Abmachungen treffen müssten (Replikbeilage 64).