- Aus dem E-Mail vom 3. Juli 2019 an die Pflegemutter geht in erster Linie hervor, dass der Schulleiter ein mangelndes Vertrauen seitens der Pflegemutter wahrnimmt. Seiner Ansicht nach gelang es den "Erwachsenen" (gemeint sind offensichtlich der Lehrkörper und die Pflegemutter) nicht, die gleichen Sicht- und Handlungsansätze zu entwickeln; der Kläger habe diese Uneinigkeit "1 zu 1 in die Schule transportiert".