Weitergehende Leistungsansprüche, insbesondere beim Besuch von Privatschulen, garantieren die Verfassungsbestimmungen und das Schulgesetz nicht. Das verfassungsmässige Recht auf unentgeltlichen Grundschul- - 14 - unterricht vermittelt insbesondere keinen Anspruch auf optimale individuelle Schulung jedes einzelnen Kindes (Entscheid der Verwaltungsgerichts WKL.2020.13 vom 24. März 2021, Erw. II/3).