eingestellt worden. Der Kläger habe die G. auch während der Schuljahre 2020/21 und 2021/22 besucht, weshalb der Gemeinderat nach Treu und Glauben habe davon ausgehen dürfen, die Angelegenheit sei erledigt (Klageantwort, S. 11 ff.; Duplik, S. 18 ff., 28 ff.).