Die Schulpsychologin habe sich im Schreiben vom 29. November 2019 gegen eine Reintegration in die Regelschule ausgesprochen; deren vorübergehenden Besuch wäre möglich gewesen, von der Gegenseite jedoch nicht erwünscht. Der Kläger sei bei verschiedenen Sonderschulen auf der Warteliste gewesen, Plätze seien aber nicht frei geworden. Anlässlich des runden Tisches vom 12. August 2020 sei vereinbart worden, dass die Gemeinde eine Kostenübernahme für die G. prüfe und die Schulpflege weiter nach einer Alternative suche. Nach der Vornahme von Abklärungen habe der Gemeinderat am 7. September 2020 eine Übernahme der Privatschulkosten abgelehnt. Später sei die Suche nach einem Sonderschulplatz