Es sei vereinbart worden, dass die Schulpflege weiter nach einer kantonalen oder anerkannten Tagessonderschule suche und abgeklärt werde, ob eine Reintegration des Klägers in der öffentlichen Schule R._____ möglich wäre; die Pflegemutter habe ihrerseits nach freien Plätzen an weiteren Schulen suchen wollen. Auf Aufforderung des damaligen Beistands hin habe die Schulpflege den Kläger per 30. September 2019 von der H. Sonderschule abgemeldet. Die Gemeinde Q._____ habe den Gemeindebeitrag für das dritte Quartal 2019 noch bezahlt. Die Schulpsychologin habe sich im Schreiben vom 29. November 2019 gegen eine Reintegration in die Regelschule ausgesprochen;