3. bis 5. September 2019 habe es keine freien Plätze gegeben. Der Kläger sei bereits zuvor eigenmächtig in der G. platziert worden, wo er ab dem 6. August 2019 beschult worden sei. Am 18. September 2019 habe eine Besprechung zwischen der Pflegemutter, dem zuständigen Gemeinderat und der Gemeindeschreiberin stattgefunden. Die Pflegemutter habe dabei eine Fortsetzung der Beschulung an der H. Sonderschule in W. abgelehnt. Es sei vereinbart worden, dass die Schulpflege weiter nach einer kantonalen oder anerkannten Tagessonderschule suche und abgeklärt werde, ob eine Reintegration des Klägers in der öffentlichen Schule R._____ möglich wäre;