Entsprechend dem Bericht von D._____ vom 17. Dezember 2018 zuhanden der Pflegeaufsicht sei es dem Kläger in der Schule damals noch mehrheitlich gut gegangen, wenngleich sein Verhalten immer wieder zu Beanstandungen Anlass gegeben habe. Im schulpsychologischen Fachbericht vom 4. Juli 2019 werde eine Tagessonderschule empfohlen und festgehalten, dass aktuell alle Plätze im Kanton Aargau besetzt seien. Die Platzierung des Klägers in der G. sei eigenmächtig, d.h. ohne einen Entscheid von Schulpflege und Gemeinderat sowie ohne Bewilligung des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS), erfolgt. Es seien vollendete Tatsachen geschaffen worden.