Der Kläger sei dort angemessen beschult worden und habe die Schule schliesslich erfolgreich abgeschlossen. Die Schulpflege habe keine Alternative zur Privatschule aufzeigen können. Per 30. Sep- - 11 - tember 2019 habe sie den Kläger von der H. Sonderschule abgemeldet (Klage, S. 25 ff.; Replik, S. 12 ff.).