Bereits am 21. Mai 2019 habe festgestanden, dass nach den Sommerferien 2019 kein Platz an einer kantonalen oder kantonal anerkannten Sonderschule verfügbar sei und die Schulpflege die Lösung mit der G. unterstütze. Am 27. August 2019 habe die Schulpflege, welche für eine Zuweisung an eine Sonderschule kompetent und für die Beschulung des Klägers zuständig gewesen sei, beim Gemeinderat eine Kostenübernahme für die G. beantragt. Dabei handle es sich zwar um keine anerkannte Tagessonderschule, sie richte sich aber explizit auch an Kinder mit Beeinträchtigungen. Der Kläger sei dort angemessen beschult worden und habe die Schule schliesslich erfolgreich abgeschlossen.