Eine weitere Beschulung an der H. Sonderschule sei für den Kläger nicht mehr zumutbar gewesen und hätte das Kindeswohl erheblich gefährdet. Der SPD habe im Fachbericht vom 4. Juli 2019 dargelegt, dass eine Lösungsfindung angezeigt gewesen sei. Die Schulpflege habe zu keinem Zeitpunkt darauf beharrt, dass der Kläger weiterhin die H. Sonderschule besuche, und gebilligt, dass die Pflegemutter nach einer Alternative suchte. Sie habe sogar in Aussicht gestellt, die Pflegemutter dabei zu unterstützen und eine Kostengutsprache für die Schule zu beantragen, in welcher der Kläger schnuppere.