Dadurch habe er seine Schulpflicht nicht mehr effektiv erfüllen können und daher habe die Pflegemutter Defizite im schulischen Bereich teilweise selbst auffangen müssen. Der Schulleiter habe im E-Mail vom 3. Juli 2019 in Aussicht gestellt, dass die Minimalbeschulung nach den Sommerferien fortgesetzt werde. Der SPD habe dargelegt, dass bei Kindern mit einer reaktiven Bindungsstörung Unsicherheiten und Wechsel im Setting Ängste und Verzweiflung auslösen könnten, die zu reaktiven Verhaltensauffälligkeiten führten. Eine weitere Beschulung an der H. Sonderschule sei für den Kläger nicht mehr zumutbar gewesen und hätte das Kindeswohl erheblich gefährdet.