Vorfälle seien mit der Schulleitung thematisiert worden und diese habe sich für Handgreiflichkeiten gegenüber dem Kläger entschuldigt. Getroffene Vereinbarungen seien von der Schule nicht umgesetzt worden. Der Kläger sei aufgrund des erheblich gestörten Verhältnisses zur Schule bzw. der Überforderung der Lehrkräfte ab April 2019 nur noch während zwei Stunden pro Tag beschult worden. Ansonsten habe sich der Kläger nicht mehr im Schulhaus aufhalten dürfen und zusätzliche Massnahmen seien nicht getroffen worden. Dadurch habe er seine Schulpflicht nicht mehr effektiv erfüllen können und daher habe die Pflegemutter Defizite im schulischen Bereich teilweise selbst auffangen müssen.